Dies ist eine Musterrechnung – individuelle Faktoren können abweichen.
Hinweis / Disclaimer: Muster- und Beispielrechnungen ohne Gewähr; keine Steuer-/Rechts-/Anlageberatung. Für verbindliche Berechnungen Bank, für Steuern Steuerberater(in).

Haftungsausschluss / Disclaimer
Die mit diesem Rechner ermittelten Ergebnisse stellen unverbindliche Musterberechnungen dar.

Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Es handelt sich nicht um eine rechtsverbindliche oder abschließende Berechnung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der berechneten Daten entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

Bitte beachten Sie:

Hinweis zur Steuerberechnung (Grundtabelle 2025)
Die Berechnung in diesem Rechner basiert auf der Einkommensteuer-Grundtabelle 2025.

Die Grundtabelle ist in der Einkommensteuer grundsätzlich für unbeschränkt steuerpflichtige, ledige Personen oder Personen vorgesehen,
die sich nicht für die Zusammenveranlagung mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartner entschieden haben.

Somit: Ledige, verwitwete oder geschiedene Steuerpflichtige, Ehegatten oder Lebenspartner, die einzeln veranlagt werden oder dauernd getrennt leben.

Sie kommt nicht zur Anwendung, wenn steuerlich ein Veranlagungsfall nach dem sogenannten Ehegattensplitting oder Lebenspartnersplitting anzunehmen ist, das heißt, wenn zwei Ehegatten/Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen.

In diesen Fällen ist zwingend die Splittingtabelle anzuwenden. Auch bei besonderen Veranlagungsformen (z. B. im Jahr der Eheschließung) wird die Grundtabelle nicht genutzt.

Wichtiger Hinweis: Diese Ergebnisse sind nur unverbindliche Berechnungsbeispiele und berücksichtigen keine individuellen Steuerberechnungen
und Besonderheiten (z. B. Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Eine verbindliche Berechnung kann ausschließlich durch Ihren Steuerberater oder das Finanzamt erfolgen.

Die Ergebnisse sind vom Benutzer eigenverantwortlich nachzuprüfen. Für eine verbindliche und auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Steuerberater oder einen entsprechend qualifizierten Finanz- oder Rechtsberater.

Wir dürfen und können keine steuerliche oder rechtliche Beratung erteilen.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.