INDEX IMMOBILIEN RECHNER V26

Professionelle Immobilien-Renditeberechnung

Objekt & Kauf

AfA automatisch: <1925 = 2,5 %, 1925-2022 = 2 %, ab 2023 = 3 %
Jahr 1 anteilig ab Kaufmonat (Miete/Zins/Hausgeld/AfA)
Preis pro m²
5.517,24 €
Vervielfältiger
23.33
Brutto-Mietrendite
4.29 %
Investitionsbasis
840.000,00 €

Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuer
29.400,00 €
Notar & Grundbuch
16.800,00 €
Makler
29.988,00 €
Finanzierungsvermittlung
8.400,00 €
Nebenkosten gesamt
84.588,00 €
Gesamtinvestition
924.588,00 €

Finanzierung

Kopplung: € ↔ % (auf Gesamtinvestition)
Darlehen (Netto inkl. Disagio)
1.017.046,80 €
Annuität p.a.
55.937,57 €
Disagio (nur Jahr 1)
92.458,80 €
Monate in Jahr 1
2

Steuer (Tarif 2025)

Cashflow-Analyse (Jahr 2 - Erstes volles Jahr)

Vor Tilgung und Steuer
Miete monatlich: 3.000,00 €
Bewirtschaftung: 0,00 €
Zinsen monatlich: 2.956,50 €
Hausgeld monatlich: 100,00 €
= Cashflow monatlich: -56,50 €
Nach Steuern
Cashflow vor Steuer: -56,50 €
Steuerersparnis monatlich: +407,33 €
= Cashflow nach Steuer: 350,83 €
Nach Tilgung
Cashflow nach Steuer: 350,83 €
Tilgung monatlich: 1.695,08 €
= Finaler Cashflow: -1.344,25 €

Seite 1 – Steuer & Summen

Position Wert
Kaufpreis Gebäude800.000,00 €
Garage/Stellplatz40.000,00 €
Grundstücksanteil (30%)252.000,00 €
Gebäudeanteil (AfA-Basis)588.000,00 €
AfA-Satz2,00 %
AfA Jahr 11.960,00 €
Nettokaltmiete p.a.36.000,00 €
Zinsen Jahr 15.932,77 €
Hausgeld Jahr 1200,00 €
VuV-Saldo Jahr 1-94.651,57 €
Steuerersparnis Jahr 126.888,08 €

Seite 2 – Erfolgsrechnung (3 Jahre)

Position Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
Disagio (nur J1)92.458,80 €0,00 €0,00 €
Zinsen5.932,77 €35.477,98 €34.766,05 €
Wohngeld (nicht umlagef.)200,00 €1.200,00 €1.200,00 €
AfA (nur für Steuer)1.960,00 €11.760,00 €11.760,00 €
Werbungskosten gesamt100.551,57 €48.437,98 €47.726,05 €
abzgl. Mieteinnahmen6.000,00 €36.000,00 €36.000,00 €
VuV-Saldo-94.551,57 €-12.437,98 €-11.726,05 €
zvE vor Kauf90.000,00 €90.000,00 €90.000,00 €
zvE nach Kauf-4.551,57 €77.562,02 €78.273,95 €
Steuer vor Kauf26.888,08 €26.888,08 €26.888,08 €
Steuer nach Kauf0,00 €22.000,127 €22.299,139 €
Steuerersparnis26.888,08 €4.887,953 €4.588,941 €
Ausgaben (Cash) = Zins + Hausgeld6.132,77 €36.677,98 €35.966,05 €
abzgl. Miete6.000,00 €36.000,00 €36.000,00 €
abzgl. Steuerersparnis26.888,08 €4.887,953 €4.588,941 €
Summe vor Tilgung (jährl.)27.020,85 €5.885,94 €4.588,94 €
Summe vor Tilgung (monatl.)2.251,74 €490,49 €382,41 €
Tilgung3.390,16 €20.340,94 €20.340,94 €
Summe nach Tilgung (jährl.)23.630,70 €-14.454,99 €-15.751,99 €
Summe nach Tilgung (monatl.)1.969,22 €-1.204,58 €-1.312,67 €

Haftungsausschluss / Disclaimer

Die mit diesem Rechner ermittelten Ergebnisse stellen unverbindliche Musterberechnungen dar.

Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

Es handelt sich nicht um eine rechtsverbindliche oder abschließende Berechnung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der berechneten Daten entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

Bitte beachten Sie:

Hinweis zur Steuerberechnung (Grundtabelle 2025)

Die Berechnung in diesem Rechner basiert auf der Einkommensteuer-Grundtabelle 2025.

Die Grundtabelle ist in der Einkommensteuer grundsätzlich für unbeschränkt steuerpflichtige, ledige Personen oder Personen vorgesehen, die sich nicht für die Zusammenveranlagung mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartner entschieden haben.

Somit: Ledige, verwitwete oder geschiedene Steuerpflichtige, Ehegatten oder Lebenspartner, die einzeln veranlagt werden oder dauernd getrennt leben.

Sie kommt nicht zur Anwendung, wenn steuerlich ein Veranlagungsfall nach dem sogenannten Ehegattensplitting oder Lebenspartnersplitting anzunehmen ist, das heißt, wenn zwei Ehegatten/Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen.

In diesen Fällen ist zwingend die Splittingtabelle anzuwenden. Auch bei besonderen Veranlagungsformen (z. B. im Jahr der Eheschließung) wird die Grundtabelle nicht genutzt.

Wichtiger Hinweis: Diese Ergebnisse sind nur unverbindliche Berechnungsbeispiele und berücksichtigen keine individuellen Steuerberechnungen und Besonderheiten (z. B. Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Eine verbindliche Berechnung kann ausschließlich durch Ihren Steuerberater oder das Finanzamt erfolgen.

Die Ergebnisse sind vom Benutzer eigenverantwortlich nachzuprüfen. Für eine verbindliche und auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Steuerberater oder einen entsprechend qualifizierten Finanz- oder Rechtsberater.

Wir dürfen und können keine steuerliche oder rechtliche Beratung erteilen.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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die sich nicht für die Zusammenveranlagung mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartner entschieden haben.

Somit: Ledige, verwitwete oder geschiedene Steuerpflichtige, Ehegatten oder Lebenspartner, die einzeln veranlagt werden oder dauernd getrennt leben.

Sie kommt nicht zur Anwendung, wenn steuerlich ein Veranlagungsfall nach dem sogenannten Ehegattensplitting oder Lebenspartnersplitting anzunehmen ist, das heißt, wenn zwei Ehegatten/Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen.

In diesen Fällen ist zwingend die Splittingtabelle anzuwenden. Auch bei besonderen Veranlagungsformen (z. B. im Jahr der Eheschließung) wird die Grundtabelle nicht genutzt.

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