Ihr Tipp ist uns bis zu 10.000 Euro Prämie Wert.
Wir suchen Sie als Kontaktperson. Sie kennen Jemanden, der gerade plant seine Wohnung, sein Haus, sein Mehrfamilienhaus oder sein Grundstück zu verkaufen.
Dies kann ein Freund, Bekannter oder ein Kollege sein, der Nachbar in Ihrer Wohnanlage oder der Nachbar in Ihrer Straße.
Sie sind Handwerker und hören von Kunden, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.
Als Hausverwalter erfahren Sie, dass Ihre Kunden eine Immobilie verkaufen möchten.
Dies und viele weitere Möglichkeiten gibt es, jemanden dabei behilflich zu sein uns als Immobilienmakler zu empfehlen.
Profitieren Sie in Zukunft auch davon!
Und so einfach geht es:
Sie melden sich als Tippgeber per Formular oder telefonisch und nennen uns den Immobilieneigentümer mit seinem Namen und Telefonnummer sowie der Anschrift des Objektes, das verkauft werden soll. Wir nehmen mit dem Verkäufer Kontakt auf und sobald wir einen Verkaufsauftrag erhalten, die Immobilie verkauft haben und eine Provision erhalten haben, bekommen Sie unmittelbar eine Prämie* zwischen 1.000,– und 10.000 Euro.
Warum wir das machen:
Durch Ihre Mithilfe und Empfehlung sparen wir eine Menge Werbekosten. Diese Ersparnis reichen wir an Sie weiter.
Was uns wichtig ist:
Es ist uns wichtig, dass Sie von unserem Unternehmen und der Qualität unserer Arbeit überzeugt sind, so dass Sie uns mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen können. Wir überzeugen Sie gerne von unserer Arbeitsweise und unseren Vermittlungserfolgen. Denn unser Erfolg ist auch Ihr Erfolg.
Deshalb freuen wir uns auf Ihren Anruf unter 08031- 39 30 30.
* Als Tippgeberprämie erhalten Sie 10% Brutto, berechnet von der von uns erzielten Netto Käuferprovision, bis max. 10.000 Euro Brutto. Die Tippgerprämie wird ausbezahlt nachdem die Immobilie verkauft wurde und wir unsererseits vom Käufer und/oder Verkäufer eine Maklercourtage erhalten haben. Für die steuerlichen und fiskalischen Bestimmungen haftet der Tippgeber selber. Index Immobilien behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung.
Die Immobilie bzw. das Grundstück sind der Index Immobilien GmbH nicht bekannt. Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch ein Verkaufsschild). Zwischen der Index Immobilien GmbH und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen. Die Index Immobilien GmbH schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab und vereinbart mit dem Käufer/Verkäufer eine Provision. Der Tippgeber darf nicht gleichzeitig Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.